Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.1 Allgemeine Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen
1.1.1 Vertragspartner
Diese „Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von offenen Seminaren und Gruppenschulungen bei MaibornWolff et al GmbH“ sind bindend für Verträge mit den Unternehmen MaibornWolff et al GmbH.
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung zu einer unserer öffentlich ausgeschriebenen Schulungsveranstaltungen erkennen Sie diese Regelungen an.
1.1.2 Anmeldung zur Schulung
Detaillierte Informationen zu allen Seminaren, Veranstaltungsorten und Terminen finden Sie im Internet unter www.mwea.de.
1.1.3 Anmeldefristen
Wenn in der Schulungsbeschreibung nicht ausdrücklich anderes vermerkt, sind Anmeldungen zu öffentlich ausgeschriebenen Schulungen jederzeit möglich.
1.1.4 Form der Anmeldung
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind online über unsere Homepage oder über das im Internet bereitgestellte Formular per Fax oder Post möglich. Bei telefonischer Anfrage nehmen wir auf Wunsch gerne eine Platzreservierung vor, an die wir uns für die Dauer von zwei Wochen gebunden fühlen. Geht binnen dieser Frist keine schriftliche Anmeldung ein, verfällt die Reservierung. Bitte achten Sie bei Ihrer Anmeldung per Fax auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Alle mit Ihrer Anmeldung bei uns eingehenden Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch verarbeitet und gespeichert.
1.1.5 Anmeldebestätigung
Die Teilnehmerzahl unserer öffentlich ausgeschriebenen Schulungen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nachdem Ihre schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Rechnung. Mit der selben Post werden Ihnen alle erforderlichen Informationen rund um die Schulung und deren Veranstaltungsort sowie ggf. Unterlagen zu ihrer Vorbereitung zugesandt. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht sein, werden wir Sie umgehend kontaktieren und Ihnen Alternativtermine vorschlagen. Nach Zahlungseingang bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Damit sichern wir Ihnen einen Seminarplatz zu. Die Möglichkeit von Abweichungen in der Durchführung, wie unten ausgeführt, behalten wir uns jedoch weiterhin vor.
1.1.6 Leistungen und Zahlungsbedingungen
Enthaltene Leistungen
In den Teilnahmegebühren bzw. im Angebot über eine Gruppenschulung sind die Kosten für die erforderlichen Schulungsunterlagen, für Pausenerfrischungen und Mittagessen enthalten.
Nicht enthaltene Leistungen
Sofern in der Ausschreibung oder im Angebot seitens MaibornWolff et al GmbH keine anderen Angaben gemacht werden, sind Aufwendungen, die durch Zertifizierungsprüfungen durch Dritte, An- und Abreise, Unterkunft, Transfers am Schulungsort sowie sonstige Nebenleistungen entstehen, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Auf Anfrage unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation Ihrer Hotelbuchung und Ihrer Reise.
Preise und Preisänderungen
Alle Preise verstehen sich pro Person in Euro zzgl. ges. MwSt. Die genannten Preise entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Preisänderungen bei öffentlich ausgeschriebenen Schulungen werden dem Schulungsteilnehmer ggf. zusammen mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Teilnehmer das Recht, seine Anmeldung (auch nach Ablauf der regulären Stornierungsfrist) innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung unentgeltlich zu stornieren.
Rechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu entrichten.
Teilnahmebestätigung
MaibornWolff et al GmbH stellt nach Abschluss der Schulung auf den Namen des Teilnehmers eine Teilnahmebestätigung aus.
1.1.7 Abweichungen in der Durchführung (inhaltlich, organisatorisch)
Inhaltliche Abweichungen
Die Beschreibung der Schulungsinhalte und der Durchführung entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen, die sich durch die Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Schulungen ergeben, behalten wir uns vor.
Organisatorische Abweichungen
Wir behalten uns weiterhin vor, öffentlich ausgeschriebene Schulungen im Bedarfsfall an einen anderen Standort und/oder zeitlich zu verlegen, sie abzusagen oder ersatzweise einen anderen Referenten einzusetzen.
1.1.8 Umbuchung und Stornierung
Umbuchung
Teilnehmer haben das Recht, vor Beginn der Schulung schriftlich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers für eine gebuchte Schulung bedarf der Schriftform. Sie sollte nach Möglichkeit bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgen und ist kostenfrei.
Mehrtägige Schulungen können nur als Ganzes umgebucht werden.
Stornierung
Absagen gebuchter Schulungsteilnahmen müssen schriftlich erfolgen. Die Stornierung eines Auftrags ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Bei Absagen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn sind 50 % der Seminargebühren fällig. Bei späteren Absagen oder der Nichtteilnahme ist die volle Gebühr lt. Rechnung fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Maßgeblich ist jeweils die schriftliche Benachrichtigung von MaibornWolff et al GmbH. Sollten Sie die Veranstaltung vorzeitig verlassen, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.
Stornierungen nach Terminänderung
Sollte eine öffentlich ausgeschriebene Schulung nach bereits bestätigter Anmeldung aus Gründen, die MaibornWolff et al GmbH zu vertreten hat, zeitlich oder räumlich verschoben werden, haben Teilnehmer das Recht, ihre Anmeldung innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe unentgeltlich zurückzuziehen.
Im Falle einer Absage erstatten wir ggf. bereits geleistete Teilnahmegebühren in voller Höhe. Darüber hinaus können gegenüber MaibornWolff et al GmbH keine weiteren Regressansprüche geltend gemacht werden.
1.1.9 Copyright und Urheberrecht (Schulungsunterlagen)
Schulungsunterlagen
Alle zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Rechte an den Unterlagen und all ihren Teilen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, aus der unter anderem die Schulungsinhalte hervorgehen behält sich MaibornWolff et al GmbH vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf daher gleich zu welchem Zweck von Dritten ohne schriftliche Genehmigung durch MaibornWolff et al GmbH reproduziert, vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet oder verbreitet werden.
Wissensprodukte auf Datenträgern
Zu den Schulungsunterlagen gehören ggf. auch alle den Teilnehmern auf Datenträgern überlassenen oder über den Schulungsplatz oder das Internet zugänglichen Wissensprodukte und Lernsysteme. Im Rahmen einer Schulung eingesetzte Software darf ohne schriftliche Genehmigung von MaibornWolff et al GmbH weder kopiert noch aus den Schulungsräumen entfernt werden.
1.1.10 Haftung (mitgebrachte Datenträger, Beschädigung von Hardware und Einrichtung, Haftung des Veranstalters)
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger
Aus Gründen der Netzsicherheit dürfen von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger grundsätzlich nicht auf MaibornWolff et al GmbH Rechnern eingesetzt werden. Für durch Zuwiderhandlung entstandene Schäden haftet der Teilnehmer.
Beschädigung von Hardware und Einrichtung
Für Schäden an der Hardware und an Einrichtungsgegenständen haftet der Teilnehmer, der sie zu vertreten hat.
Haftung des Veranstalters
Soweit gesetzlich zulässig sind Haftungsansprüche gegen MaibornWolff et al GmbH ausgeschlossen.
1.1.11 Sonstige Regelungen (Nebenabreden)
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist Erlangen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.